Mit dem Haushaltsgesetz wird ein Fassadenbonus in Höhe von 90% vorgesehen. Der Steuerbonus kann für die Gebäude, welche sich in den A und B Zonen gemäß Bauleitplan befinden angewendet werden. A-Zonen umfassen den historischen Ortskern und sind im Bauleitplan grau gekennzeichnet. B-Zonen umfassen die Auffüllzonen und sind im Bauleitplan hellorange markiert.
Die abzugsfähigen Spesen betreffen die Maler- und eventuelle Reinigungsarbeiten an Fassaden und Balkonen.
Für den IRPEF-Abzug von 90% ist keine Ausgabenobergrenze vorgesehen. Der Bonus wird auf 10 Jahre aufgeteilt.
Worauf wartest du noch?